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Compliance und Organhaftung

Rechtskonformes Verhalten schützt Unternehmen und ihre Leitungspersonen. Wir unterstützen beim Aufbau und der Umsetzung wirksamer Compliance-Strukturen. Im Fokus stehen praxisnahe Risikoprävention und die frühzeitige Absicherung von Personen in Leitungs- und Kontrollfunktionen. In Haftungs- oder Ermittlungsverfahren vertreten wir Verantwortungsträger:innen diskret, konsequent und mit Fingerspitzengefühl.

Themengebiete

Beratung bei der Implementierung von Compliance-Managementsystemen sowie Mitarbeiterschulung

Wir entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Strukturen, abgestimmt auf Branche, Größe und Risikoexposition. Dazu zählen interne Richtlinien, Kontrollmechanismen und Schulungen, die rechtliche Sicherheit und praktische Umsetzbarkeit vereinen.

Implementierung von Hinweisgebersystemen (Whistleblowing)

Wir begleiten Unternehmen bei der Einführung gesetzeskonformer Hinweisgebersysteme gemäß HSchG. Neben technischer Auswahl und rechtlicher Ausgestaltung unterstützen wir auch bei der internen Kommunikation und laufenden Betreuung.
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Organhaftung
Wir vertreten Geschäftsleiter:innen, Vorstände und Aufsichtsrät:innen bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Zugleich unterstützen wir Unternehmen bei der rechtlich fundierten Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber früheren Entscheidungsträger:innen.
Tätigkeit als externe Compliancebeauftragte
Unsere Kanzlei übernimmt auf Wunsch die Funktion als externe Compliancebeauftragte – ideal für Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung. Wir betreuen Richtlinien, Vorfälle und die laufende Einhaltung relevanter Pflichten effizient und unabhängig.
ESG und Nachhaltigkeitsrecht (Lieferkettensorgfalt)
Wir beraten zu ESG-relevanten Rechtsfragen, insbesondere zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Unser Ziel sind praxistaugliche Lösungen, die rechtlichen Anforderungen genügen und zugleich Reputations- und Haftungsrisiken minimieren.