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Family Offices und Stiftungsrecht

Wir beraten Family Offices, vermögende Privatpersonen und Stifter:innen bei der Errichtung und laufenden Betreuung von Privatstiftungen und Vermögensstrukturen. Im Fokus stehen Vermögenssicherung, Generationennachfolge und Governance-Fragen. Unsere Beratung verbindet rechtliche Expertise mit strategischer Erfahrung und vertraulichem Umgang.

Themengebiete

Beratung und Vertretung von familien- oder inhaber:innengeführten Unternehmen (Private Clients)

Wir beraten Familienunternehmen und inhaber:innengeführte Betriebe umfassend in allen rechtlichen Fragen rund um Vermögensstruktur, Beteiligungen und Unternehmensführung. Im Zentrum stehen individuelle Lösungen, die wirtschaftliche Stabilität und familiäre Interessen langfristig sichern.

Nachfolgeplanung und Strukturüberlegungen

Wir entwickeln rechtlich tragfähige Modelle für die Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Dabei berücksichtigen wir gesellschaftsrechtliche, steuerliche und familiäre Rahmenbedingungen ebenso wie individuelle Zielvorstellungen.
Übernahme von Organfunktionen durch unsere Rechtsanwält:innen
In ausgewählten Fällen übernehmen Rechtsanwält:innen unserer Kanzlei Organfunktionen wie Stiftungsvorstand oder Aufsichtsrat. So bringen wir juristische Expertise direkt in die strategische Steuerung Ihrer Struktur ein.
Gestaltung von Stiftungsurkunden und Gesellschaftsverträgen
Wir entwerfen und prüfen Stiftungsurkunden sowie Syndikats- und Gesellschaftsverträge mit besonderem Fokus auf Familieninteressen, Governance-Regeln und langfristige Vermögenssicherung. Auch bestehende Strukturen passen wir an neue Anforderungen an.
Begleitung gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten
Kommt es innerhalb von Stiftungen oder Familiengesellschaften zu Konflikten, vertreten wir Ihre Interessen mit rechtlicher Klarheit und dem notwendigen Feingefühl. Unser Ziel ist eine stabile Lösung, die wirtschaftlich und familiär tragbar ist.
Beteiligungs- und Vermögensverwaltung
Wir beraten bei der Strukturierung und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und sonstigem Vermögen. Dazu zählen auch Haltegesellschaften, Treuhandlösungen und Family-Governance-Modelle.